absofort ist beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation als Anbieter vorbereitender Kurse registriert. Wer den Diplomlehrgang belegt und danach die eidgenössische Prüfung ablegt, kann 50 % der Kursgebühren beim Bund zurückfordern.
Der Beitrag wird vom Bund direkt an dich ausbezahlt, nicht an Alpasana — du bezahlst den Lehrgang zuerst vollständig. Höchstbetrag bei einer Berufsprüfung: 9'500 CHF; bei diesem Lehrgang ist die Grenze also nicht bindend.
Die Reihenfolge ist nicht Geschmackssache. Wer Schritt 1 überspringt, riskiert, den ganzen Lehrgang zu bezahlen und am Ende keinen Beitrag zu bekommen.
Die Prüfungsträgerschaft ICT-Berufsbildung Schweiz betreibt ein Vorabklärungsportal. Du lädst Lebenslauf, Arbeitszeugnisse und Diplome hoch und erhältst innerhalb von zwei bis vier Wochen einen Zulassungsentscheid. Verlangt werden ein EFZ oder eine gleichwertige ICT-Qualifikation mit mindestens zwei Jahren Praxis — oder ein EFZ beziehungsweise eine Matura mit mindestens vier Jahren Praxis, davon zwei in Projekt-, Produkt- oder Prozessarbeit.
Die Rechnung muss auf dich lauten und von dir bezahlt sein. Zahlt dein Arbeitgeber die Kursgebühr direkt an Alpasana, ist dieser Teil vom Beitrag ausgeschlossen. Zahlt er dir hingegen einen Zuschuss aus, ändert das nichts an deinem Anspruch.
Du meldest dich separat bei der Prüfungsträgerschaft an und bezahlst die Prüfungsgebühr selbst. Die Prüfung muss tatsächlich abgelegt werden — angemeldet zu sein genügt nicht.
Nach der Prüfung reichst du im Onlineportal des Bundes die Rechnung auf deinen Namen, die Zahlungsbestätigung und die Prüfungsverfügung ein. Der Beitrag kommt anschliessend direkt auf dein Konto.
Diese fünf Punkte entscheiden darüber, ob der Beitrag kommt. Wir nennen sie lieber vorher, als dass du sie nachher erfährst.
Anrechenbar sind nur die Kursgebühren. Die Gebühr für die eidgenössische Prüfung selbst — rund 3'000 CHF — bezahlst du zusätzlich und bekommst sie nicht erstattet.
Überweist deine Firma das Geld direkt an uns, entfällt dieser Teil. Zahlt sie dir stattdessen einen Zuschuss aus und du bezahlst den Lehrgang selbst, bleibt dein voller Anspruch bestehen. Diese Unterscheidung lohnt sich vor der Buchung.
Massgebend ist der Zeitpunkt, an dem dir die Prüfungsverfügung eröffnet wird — nicht der Kursbeginn.
Der Lehrgang allein löst keinen Beitrag aus, auch nicht das Diplom von Alpasana. Erst der Antritt zur eidgenössischen Prüfung begründet den Anspruch — dann aber unabhängig vom Ergebnis.
Über den Beitrag entscheidet der Bund, nicht Alpasana. Wir führen den Kurs auf der Meldeliste und stellen dir die nötigen Belege aus; den Entscheid trifft die Abwicklungsstelle.
Alpasana GmbH ist im Onlineportal «Vorbereitende Kurse auf eidgenössische Prüfungen» als Kursanbieter registriert (Kursanbieternummer 176238). Der Bundesbeitrag ist eine Leistung des Bundes an die teilnehmende Person; Höhe, Voraussetzungen und Verfahren richten sich nach der Berufsbildungsverordnung und können sich ändern. Massgebend sind ausschliesslich die Angaben des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation. Stand der hier genannten Beträge und Fristen: August 2026.